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FÜR ZUWEISENDE STELLEN

Kontakt


Aktueller Stand


Zuweisungen erfolgen aktuell primär in Zusammenarbeit mit bestehenden Integrations- und Beschäftigungsprogrammen wie Durchstart oder Kunolam.

Direkte Zuweisungen durch IV, RAV oder Sozialdienste werden perspektivisch angestrebt, sobald entsprechende Strukturen, Erfahrungen und Kapazitäten weiter aufgebaut sind.

Wer kann zuweisen?


 Zuweisungen sind möglich durch:

  • IV-Stellen

  • RAV / ALV

  • Sozialdienste

  • weitere soziale Fachstellen 

Ablauf einer Zuweisung


  1. Kontaktaufnahme und Erstgespräch

  2. Klärung der Zielsetzung und des Rahmens

  3. Start der Begleitung oder Integration

  4. Regelmässige Rückmeldungen und Austausch 

Zusammenarbeit & Kommunikation


360 Life legt grossen Wert auf eine transparente und verlässliche Zusammenarbeit.

    • klare Zieldefinition zu Beginn

    • regelmässige Rückmeldungen

    • strukturierte Berichterstattung

    • lösungsorientierte Kommunikation

Zuweisungen sind im Raum Winterthur und im Kanton Zürich möglich.

Zuweisung anfragen