Aktueller Stand
Zuweisungen erfolgen aktuell primär in Zusammenarbeit mit bestehenden Integrations- und Beschäftigungsprogrammen wie Durchstart oder Kunolam.
Direkte Zuweisungen durch IV, RAV oder Sozialdienste werden perspektivisch angestrebt, sobald entsprechende Strukturen, Erfahrungen und Kapazitäten weiter aufgebaut sind.
Wer kann zuweisen?
Zuweisungen sind möglich durch:
IV-Stellen
RAV / ALV
Sozialdienste
weitere soziale Fachstellen
Ablauf einer Zuweisung
Kontaktaufnahme und Erstgespräch
Klärung der Zielsetzung und des Rahmens
Start der Begleitung oder Integration
Regelmässige Rückmeldungen und Austausch
Zusammenarbeit & Kommunikation
360 Life legt grossen Wert auf eine transparente und verlässliche Zusammenarbeit.
klare Zieldefinition zu Beginn
regelmässige Rückmeldungen
strukturierte Berichterstattung
lösungsorientierte Kommunikation
Zuweisungen sind im Raum Winterthur und im Kanton Zürich möglich.